BGH vor Grundsatzurteil zu Lebensversicherungen

onvista · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Wer gegen den Abschluss einer Lebensversicherung erfolgreich Widerspruch eingelegt hat, kann bei der Rückabwicklung des Vertrages auf mehr Geld hoffen.

Kunden von Lebensversicherern könnten sich schon bald über mehr Geld freuen. Der Bundesgerichtshof will noch an diesem Mittwoch entscheiden, was sie bei der Rückabwicklung einer alten Lebensversicherung von dem Versicherer zurückverlangen können. In der Verhandlung vor dem BGH deutete sich an, dass die Richter dem Urteil der Vorinstanz folgen dürften.

Der BGH prüft die Klagen von Kunden gegen die AachenMünchener Lebensversicherung. Diese hatten nach Jahren Widerspruch gegen ihre fondsgebundenen Lebensversicherungen eingelegt und waren mit der vom Versicherer zurückgezahlten Summe nicht zufrieden. So hatte einer der Kläger etwa 10.800 Euro an Prämien eingezahlt und nur rund 8600 Euro zurück erhalten.

Beim Oberlandesgericht Köln hatten die Kläger teils Recht bekommen. Demnach durften sie auch noch nach Jahren wirksam Widerspruch einlegen, weil sie über dieses Recht nicht richtig aufgeklärt worden waren. Bei der darauffolgenden Rückabwicklung des Vertrages müssen sie sich demnach zwar dem während der Vertragslaufzeit genossenen Versicherungsschutz anrechnen lassen, nicht aber die Abschluss- und Verwaltungskosten. Dagegen war der Versicherer in Revision gegangen. Der BGH deutete nun an, das OLG-Urteil im Grundsatz bestätigen zu wollen.

Das Verfahren betrifft diejenigen Lebensversicherungen, die nach dem Policemodell zustande gekommen sind. Dabei erhielt der Kunde sämtliche Unterlagen erst mit dem Versicherungsschein. Er hatte die Möglichkeit, ab Erhalt der Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist zu widersprechen. Seit 2008 gibt es dieses Modell nicht mehr.

OnVista/dpa-AFX
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