Rauf und runter? Nur noch mit Führerschein!

Der onvista-Börsenfuchs · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Hallo, Leute! Aus ganz aktuellem Anlass heute kein Aktienoptimismus, sondern ein Bildungsappell an die Anfänger: Macht schnell den Börsenführerschein! Doch, den gibt’s schon, als freiwilligen Unterricht, angeboten von Studenten im Seminarformat. Noch ist der Börsenführerschein keine Pflicht und einfach zu bestehen. Die Bundesregierung denkt aber schon weiter. Und gestern Abend wurde bekannt, dass die Paternoster-Aufzüge zum Testfall werden sollen. Deshalb ohne lange Vorrede die entscheidenden Auszüge aus einer entsprechenden Agenturmeldung, deren Bedeutung weitaus höher einzuschätzen ist als die nebensächlichen Schlagzeilen wie Grexit und Fifa.

Nach dem Willen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) müssen türlose Aufzüge bald abgestellt werden. Denn mit einer neuen „Betriebssicherheitsverordnung” untersagt Nahles den Betrieb von Paternostern im öffentlichen Publikumsverkehr. Das Verbot tritt bereits zum 1. Juni in Kraft. Ziel der neuen Bundesvorschrift ist es, Unfälle mit den ständig umlaufenden Kabinen-Ketten ein für allemal auszuschließen. Deshalb schreibt die Nahles-Verordnung vor, dass künftig nur noch Betriebsangehörige Paternoster benutzen dürfen. Und selbst die dürfen nur mitfahren, wenn sie zuvor vom Arbeitgeber mit einer „Betriebsanweisung” in den ordnungsgemäßen Gebrauch der Anlagen eingewiesen worden sind. „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Personenumlaufaufzüge nur von durch ihn eingewiesenen Beschäftigten verwendet werden”, heißt es wörtlich in der neuen Verordnung. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss im Falle des Erwischtwerdens mit einem Bußgeld rechnen.

Die Führerschein-Pflicht für Paternosterfahrer ist also weit mehr als nur eine lokale Spaßbremse. Deutschlandweit sind nach Schätzung des Bundesverbandes der Technischen Überwachungsvereine 700 Paternoster im Einsatz: Im Deutschen Patentamt in München ebenso wie in der Goethe-Universität Frankfurt/Main oder im Verlag Axel Springer in Berlin.

Ihr erkennt doch hoffentlich gleich die Brisanz des Themas, meine Freunde. Stichwort Betriebssicherheit. Es kann jetzt nicht mehr ausgeschlossen werden, dass ein richtiger Führerschein auch für die Börse Pflicht wird - vermutlich nur für Anfänger, die keine Erfahrung (= Verluste) nachweisen können. Was soll man davon halten? Kein Wunder, dass gestern nachbörslich Spekulationen aufkeimten, zusätzlich könnte der Gesetzgeber das Auf und Ab am Aktienmarkt nicht nur stark einschränken, sondern sogar untersagen. Kann man Kurs-Rücksetzer tatsächlich verbieten? Experten befürchten, dann käme der Börsenhandel zum Erliegen. Dem widersprechen Verbraucherschützer. Sie argumentieren, eine gesetzliche Börsenführerscheinpflicht  plus ein Verbot von Kursverlusten würde den Wertpapierverkehr sicherer machen - und damit wieder mehr private Anleger anlocken. Hey, das klingt „haussig“. Ob’s stimmt?

boersenfuchs@onvista.de

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