BaFin News: Aufstellen von Krypto-ATM: Erlaubnis der BaFin erforderlich
dpa-AFX · Uhr
FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin stellt klar, dass das öffentliche Aufstellen von Automaten, an denen Kryptowährungen (zum Beispiel Bitcoin, DASH, Litecoin, Ether) veräußert oder erworben werden können, den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) oder gegebenenfalls auch das Finanzkommissionsgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 KWG darstellt.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (08.09.2020)