Bitcoin: Pressemitteilung der Bafin präzisiert Kryptoverwahrgeschäfte und Klassifizierung von Kryptowährungen als Finanzinstrumente

onvista · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Bereits seit Beginn des Jahres gilt eine neue Richtlinie für Verwahrgeschäfte mit Kryptowährungen, die im Zuge der vierten EU-Geldwäscherichtlinie umgesetzt wurde und es Banken in Deutschland seitdem erlaubt, solche Geschäfte anzubieten, wenn sie sich eine entsprechende Lizenz bei der Bafin einholen. Für andere Dienstleister, die bereits in diesem Feld tätig sind, gilt eine Frist von einem Jahr, in der sie diese Lizenz ebenfalls bei der Bafin beantragen müssen.

Gesetzesänderung: Banken können ab 2020 neben traditionellen Anlagewerten auch Bitcoin und weitere Kryptowerte anbieten

Am Montag hat die deutsche Finanzaufsichtsbehörde ein Merkblatt für Verwahrgeschäfte mit Kryptowährungen veröffentlicht, welches neben einer detaillierten Beschreibung zudem eine genauere regulatorische Klassifizierung für Kryptowährungen nennt. Dies erweitert die Definition, da vorher nur Coins der Kategorie Security Token genauer klassifiziert wurden, die sich von ihrem Aufbau her stark an Wertpapieren orientieren.

In dem Merkblatt heißt es folgendermaßen: „Der Begriff der Kryptowerte, der für das Kreditwesengesetz insgesamt gelten soll, greift die Legaldefinition in Art. 3 Nr. 18 in der Fassung der Änderungsrichtlinie auf. Nach dieser handelt es sich bei virtuellen Währungen um ‚eine digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann‘.“

Dies macht klar, dass Kryptowährungen auf regulatorischer Ebene als Finanzinstrumente klassifiziert werden und nicht als Währungen. Aus Investmentsicht macht es dies teilweise einfacher, da mehr Regulierung für Klarheit sorgt und Investoren wie Anbietern die Handhabung mit diesen Assets vereinfacht - andererseits steht diese Klassifizierung dem ursprünglichen Zweck von Kryptowährungen, nämlich als Bezahlmethode benutzt zu werden, im Wege, da theoretisch jeder Kauf und Verkauf von Waren oder Dienstleistungen mithilfe von Kryptowährungen vom Nutzer steuerlich erfasst werden muss und der Vorgang dadurch erschwert wird.

Auf den Bitcoin-Preis hat die Veröffentlichung der Bafin keine Auswirkungen gezeigt. Nach dem Tauchgang von 10.000 Dollar bis in die Zone von 8.500 Dollar der letzten Tage, der auch auf die Sogwirkung des allgemeinen Marktcrashs im Zuge wachsender Coronavirus-Sorgen zurückzuführen ist, konnte Bitcoin sich seitdem mit einem leichten Aufwärtstrend bei etwa 8.800 Dollar wieder stabilisieren.

Das vollständige von der Bafin veröffentlichte Merkblatt zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts finden Sie hier.

Von Alexander Mayer

Titelfoto: Wit Olszewski / Shutterstock.com

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