Deutsche Bank: Droht neuer Ärger? – EZB prüft Einleitung eines Verfahrens gegen die Frankfurter

onvista · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Der größte Umbau der Deutschen Bank steckt noch in den Anfängen, da droht schon das nächste Ungemach. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ heute berichtet, prüft die Europäische Zentralbank seit zwei Monaten, ob sie ein Verfahren gegen das Frankfurter Geldinstitut einleitet, weil die Deutsche Bank über Jahre hinweg eigene Anleihen gekauft hat, obwohl dies ausdrücklich von der Europäischen Bankenaufsicht ohne Zustimmung verboten war.

Es geht um AT-1 und AT-2 Anleihen

Diese Anleihen sollen im Fall einer finanziellen Schieflage einer Bank sicherstellen, dass nicht sofort der Steuerzahler als Retter einspringen muss, sondern die Käufer der Anleihen in diesem Fall geradestehen. Diese AT-1 und AT-2 Anleihen sind eine Mischform aus Anleihen und Aktien und werden daher als Nachranganleihen bezeichnet. Als Anreiz diese Anleihen zu erwerben muss die Bank den Käufern dieses Risiko mit einem entsprechend höheren Zins vergüten. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ hat die Deutsche Bank mehr als zwei Jahre lang diese Nachranganleihen für ihr eigenes Haus ohne vorgeschriebene Erlaubnis der Bankenaufsicht eingekauft.

Der Grund liegt auf der Hand

Die Entwicklung der AT-1 und AT-2 Anleihen können auch die Kurse der ganz „normalen“ Anleihen einer Bank beeinflussen. Steigt der Kurs Nachranganleihen, steigt auch häufig der Kurs der „normalen“ Anleihen. „Wer an dieser Schraube dreht, hat einen riesigen Hebel, die eigene Refinanzierung zu vergünstigen“, sagt ein Anleihe-Experte der Süddeutschen Zeitung, der nicht namentlich genannt werden will. Der Hebel funktioniert in beide Richtungen: Wenn die AT-1-Anleihen fallen, muss das Institut womöglich auch für alle anderen neu begebenen Anleihen höhere Zinsen zahlen. Durch die eigenen Käufe wird dieses Risiko allerdings abgefedert. Deswegen hat die EZB hier strenge Regeln eingeführt.

Zur „Marktpflege“ gekauft

Gegenüber der „SZ“ bestätigte ein namentlich nicht genannter Fachanwalt: „Wenn eine Bank diese Wertpapiere zurückkaufen möchte, dann braucht sie die Genehmigung der Bankenaufsicht. Das ist seit 2014 ganz klar so geregelt.“ Die Deutsche Bank scheint das aber nicht interessiert zu haben. Wie ein Insider der Tageszeitung verriet, sollen die Frankfurter im April 2014 angefangen haben zur „Marktpflege“ die besagten Anleihen für dreistellige Millionenbeträge zurückzukaufen. Diese „Marktpflege“ steht jetzt im Zentrum der Ermittlungen.

Käufe nachträglich nicht genehmigt

Vor zwei Jahren hat die Europäische Zentralbank den Frankfurtern eine Genehmigung zum Erwerb der Nachranganleihen erteilt. Allerdings fallen unter diesen Bescheid nicht die vorher getätigten Käufe. Diese sind nach wie vor ohne die Zustimmung der EZB erfolgt und das könnte jetzt Konsequenzen für die Deutsche Bank haben, wenn ein Ermittlungsverfahren tatsächlich auf den Weg gebracht wird.

Höhe der Strafe noch ungewiss

Nach der Verordnung der EZB ist eine Strafe in Höhe des Doppelten der daraus resultierenden Gewinne oder Ersparnisse möglich. Wie hoch diese Summe bei der Deutschen Bank ist, wird sich noch zeigen. Es ist auch fraglich, ob die Frankfurter für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden. Das Vertrauen in die Bank wird durch solche Ermittlungen jedenfalls nicht weiter gestärkt, Dabei ist die Glaubwürdigkeit der Frankfurter mitten im Umbau eins ihrer kostbarsten Assets.

Von Markus Weingran

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Foto: phantomlord78 / Shutterstock.com

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