EZB: Sorgt die Europäische Zentralbank für neuen Schwung in der Erholungs-Rallye oder ist der Köcher der Währungshüter so gut wie leer?

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Legen Europas Währungshüter bei ihren Corona-Hilfen eine Schippe drauf? Seit Tagen bereiten führende Vertreter der Europäischen Zentralbank (EZB) verbal den Boden vor für eine Ausweitung des Notkaufprogramms für Anleihen. Bei der Sitzung des EZB-Rates an diesem Donnerstag könnte die Entscheidung fallen. Die Beschlüsse werden am Nachmittag (13.45 Uhr) bekannt gegeben.

Welchen Umfang hat das Notkaufprogramm bislang?

Als Reaktion auf die drastischen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise schnürte die EZB am 18. März ein zusätzliches Kaufprogramm für Anleihen: Pandemic Emergency Purchase Programme – kurz PEPP. Die Notenbank kündigte an, in diesem Rahmen 750 Milliarden Euro in Staats- und Unternehmenspapiere zu stecken. Das Programm soll so lange laufen, bis der EZB-Rat die Virus-Pandemie für bewältigt hält – in jedem Fall mindestens bis Ende 2020. EZB-Präsidentin Christine Lagarde bekräftigte seinerzeit auf Twitter: „Es gibt für unseren Einsatz für den Euro keine Grenzen.“

Warum sollte die EZB nachlegen?

Ökonomen verweisen auf das hohe Tempo, mit dem die EZB Anleihen kauft. Damit dürften die bisher veranschlagten 750 Milliarden Euro schon im Herbst ausgeschöpft sein. Lagarde hatte Ende April betont: „Wir können aktuell bis Ende des Jahres über eine Billion Euro einsetzen.“ Der EZB-Rat sei bereit, den Umfang des Notkaufprogramms „so weit und so lange wie nötig anzupassen“. Frankreichs Notenbankchef Francois Villeroy de Galhau sagte vor einigen Tagen, höchstwahrscheinlich werde die EZB noch weiter gehen müssen als bisher. Angesichts der niedrigen Inflation gebe es Spielraum, schnell und kraftvoll zu reagieren. EZB-Vize Luis de Guindos betonte, die EZB sei „völlig offen“, ihre Maßnahmen „neu zu kalibrieren“ – auch wenn das Notkaufprogramm zeitlich begrenzt bleiben solle.

Welches Ziel verfolgt die EZB mit ihren Anleihenkäufen?

Die Käufe helfen Staaten wie Unternehmen: Sie müssen für ihre Wertpapiere nicht so hohe Zinsen bieten, wenn eine Zentralbank als großer Käufer am Markt auftritt. Insbesondere für Staaten ist das wichtig, weil sie milliardenschwere Rettungsprogramme aufgelegt haben. Hauptziel der EZB ist ein ausgewogenes Preisniveau. Das sieht die Zentralbank am ehesten gewährleistet, wenn die Preise im Euroraum mit seinen 19 Ländern moderat steigen. Mittelfristig wird eine Teuerungsrate knapp unter 2,0 Prozent angestrebt. Denn wenn die Preise stagnieren oder fallen, kann das Verbraucher und Unternehmen verleiten, Investitionen aufzuschieben. Das kann die Konjunktur bremsen. Über Anleihenkäufe kommt zudem indirekt viel Geld in Umlauf, was normalerweise die Inflation anheizt.

Hat das Bundesverfassungsgericht der EZB nicht Grenzen gesetzt?

In einer einschneidenden Entscheidung hat das oberste deutsche Gericht am 5. Mai geurteilt, die Beschlüsse der EZB zu ihrem milliardenschweren Staatsanleihenkaufprogramm PSPP (Public Sector Purchase Programme) seien kompetenzwidrig. Das Programm habe „erhebliche ökonomische Auswirkungen auf nahezu alle Bürgerinnen und Bürger, die als Aktionäre, Mieter, Eigentümer von Immobilien, Sparer und Versicherungsnehmer betroffen sind“, sagte der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Weil Karlsruhe der EZB nicht direkt Vorgaben machen kann, ist nun die Bundesregierung in der Pflicht. Binnen drei Monaten soll sie die EZB bewegen, nachvollziehbar zu dokumentieren, warum das seit März 2015 laufende Programm verhältnismäßig ist. Die Corona-Hilfen der EZB klammerten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil ausdrücklich aus.

Inwiefern schränkt das Urteil die Rolle der Bundesbank ein?

An dem Kaufprogramm PSPP darf die Bundesbank sich künftig nur noch beteiligen, wenn die EZB die Verhältnismäßigkeit der Käufe darlegt – so der Karlsruher Richterspruch. EZB-Präsidentin Lagarde hielt dagegen: „Nach dem Vertrag müssen alle nationalen Zentralbanken in vollem Umfang an den Entscheidungen und der Durchführung der Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets teilnehmen.“ In einem Interview betonte die Französin: „Jede nationale Zentralbank in der Eurozone ist unabhängig und darf keine Anweisungen von Regierungen entgegennehmen. Dies ist in den Verträgen festgeschrieben.“ Über die Einhaltung der EU-Verträge wacht der Europäische Gerichtshof (EuGH). Dieser hatte Staatsanleihenkäufen Ende 2018 seinen Segen erteilt.

Welche Folgen hat die Geldpolitik für Sparer und Kreditnehmer?

Die EZB ist seit Jahren im Krisenmodus. Schuldner profitieren vom extrem niedrigen Zinsniveau. Die Leidtragenden sind die Sparer. Wer viel Geld bei der Bank bunkert, dem drohen sogar Negativzinsen. Banken brechen im Zinstief Erträge weg, zudem sind die Negativzinsen trotz Freibeträgen eine Milliardenbelastung für die Finanzbranche. Geschäftsbanken müssen derzeit 0,5 Prozent Strafzinsen zahlen, wenn sie Geld bei der EZB parken. Das soll die Kreditvergabe ankurbeln.

Redaktion onvista / dpa-AFX

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