Gericht weist Klage von Warburg gegen Deutsche Bank ab

Reuters · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Frankfurt (Reuters) - Die Privatbank Warburg kann Steuerschulden laut einem Urteil des Frankfurter Landgerichts nicht auf die Deutsche Bank abwälzen.

Warburg könne die Deutsche Bank nicht in Mithaftung für nicht abgeführte Kapitalertragssteuern bei den "Cum-Ex"-Geschäften nehmen, entschied das Gericht am Mittwoch. "Die Privatbank Warburg ist originäre Steuerschuldnerin und hat die Steuern daher auch im Verhältnis zur Deutschen Bank primär zu tragen." Bei dem Streit geht es um 167 Millionen Euro Steuerschulden von Warburg aus den Jahren 2007 bis 2011.

Die Hamburger verklagten das größte deutsche Geldhaus zum Ausgleich dieser Steuerschulden. Die Deutsche Bank hatte in dem besagten Zeitraum bei rund 400 Aktiengeschäften von Warburg als Depotbank fungiert. Bei diesen "Cum-Ex"-Geschäften ließen sich Anleger Kapitalertragsteuer auf Dividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Um den Stichtag der Dividendenzahlung herum verschoben Banken untereinander Aktien mit - also cum - und ohne - ex - Dividendenanspruch.Dem deutschen Staat entstand dadurch ein milliardenschwerer Schaden. Mehrere Gerichte beschäftigen sich mit dem Fall.

"Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist", erklärte die Deutsche Bank. Das Gericht habe zu Recht festgestellt, dass die Warburg Bank ihre Steuerschuld nicht auf einen Dritten abwälzen könne. "Das gilt umso mehr, da Warburg vollkommen klar war, dass sie Cum-Ex-Geschäfte tätigte und die Deutsche Bank in dieser Konstellation keine Steuern einbehalten und abführen würde." Warburg kündigte an, nach Prüfung der Urteilsgründe aller Voraussicht nach in Berufung zu gehen. Die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts sei angesichts von Festlegungen des Jahressteuergesetzes 2007 nicht nachvollziehbar.

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