Kundenbonus trotz Insolvenz? Neue Musterklage der Verbraucherzentrale

dpa-AFX · Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Nach der Insolvenz des Stromanbieters BEV wollen die Verbraucherzentralen vor Gericht für viele Kunden den versprochenen Neukundenbonus erstreiten. Die Verbraucherschützer reichen deshalb eine sogenannte Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter ein. Dieser Klage können sich alle Betroffenen anschließen.

"Die BEV hat Verbraucher mit dem Werbeversprechen eines Neukundenbonus gelockt", erläuterte Vorstand Klaus Müller. Jetzt werde der Bonus in vielen Abrechnungen nicht gewährt - dabei sei das vorzeitige Vertragsende ja vom Energieversorger und nicht vom Kunden ausgegangen. "Daher gibt es keinen Grund, den Kunden den Bonus vorzuenthalten", sagte Müller.

Die Bayerische Energieversorgungsanstalt (BEV) hatte 2018 mit preisgünstigen Strom- und Gasverträgen geworben. Der Preisvorteil ergab sich vor allem aus einem Neukundenbonus von bis zu 25 Prozent des Jahresverbrauchs, der in der Jahresabrechnung angerechnet werden sollte. Doch viele Kunden konnten kein Jahr lang beliefert werden, weil der Anbieter vorher Insolvenz anmeldete. Nach Darstellung der Verbraucherzentralen verweigert der Insolvenzverwalter nun die Anrechnung des Bonus auf anfallende Nachzahlungen.

Es gehe häufig um Summen zwischen 100 und 200 Euro, sagte Müller. Die wenigsten Verbraucher wollten wegen dieses Betrags das Risiko einer eigenen Klage auf sich nehmen. "Deswegen klärt der vzbv mit der Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter die strittigen Fragen." Dabei übernimmt der Verband das Prozesskostenrisiko. Betroffene Verbraucher können sich in ein Register eintragen, sobald das Gericht die Klageschrift geprüft hat.

Die Klage eignet sich nach Einschätzung der Verbraucherschützer vor allem für Kunden mit einer Nachforderung des Insolvenzverwalters - sie müssten bei einem Erfolg wohl weniger nachzahlen. Ob Guthaben ausgeschüttet werden könnten, sei wegen der Insolvenz dagegen ungewiss./tam/DP/zb

Neueste exklusive Artikel