Marktausblick Woche 39: Der Tod der alten Dame

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Das Update zur Woche mit Dr. Martin Lück






BlackRock Marktausblick 22. September 2020


Ruth Bader Ginsburg, eine der neun Richterinnen am Obersten Gerichtshof (Supreme Court) der USA, ist am Freitag im Alter von 87 Jahren verstorben. Sie war 1993 von Präsident Bill Clinton ernannt worden und galt als unermüdliche Kämpferin vor allem für die Gleichberechtigung der Geschlechter. Ginsburg war seit langem schwer krank gewesen, ihr Ableben insofern keine Überraschung. Politische Brisanz erlangt ihr Tod vor allem, weil nun der Sitz am Supreme Court neu besetzt wird. Das Ernennungsrecht liegt beim Präsidenten, der Senat muss zustimmen. Für die Republikaner und Donald Trump ist dies ein unverhofftes Geschenk kurz vor der Präsidentschaftswahl, aus mehreren Gründen. Erstens können sie nun die republikanische Mehrheit in der wichtigsten Instanz der Legislative auf Jahrzehnte festigen, denn eine konservative Neubesetzung würde das Parteienverhältnis am Supreme Court auf sechs zu drei erhöhen, und die Richter werden auf Lebenszeit ernannt. Zweitens erhält Trump mit der nun beginnenden Besetzungsdebatte eine Möglichkeit, die Demokraten vor sich her zu treiben. Die damit verbundene Aufmerksamkeit lenkt von seinem Versagen in der Corona-Krise ab. Drittens gibt Ginsburgs Ableben Trump die Chance, mit der Ernennung einer Frau, möglichst einer Latina, weibliche und Latino-Wähler für sich zu gewinnen, Wählerschichten, in denen er bis dato massive Rückstände auf Joe Biden aufweist. Viertens schließlich könnte ein bereits zum Wahltermin noch konservativer eingefärbter Supreme Court eine wichtige Rolle bei der Entscheidung über den nächsten Präsidenten spielen. Im Jahr 2000 verlor Al Gore wohl nur deshalb gegen George W. Bush, weil der (damals auch mehrheitlich konservative) Supreme Court die für Al Gore günstig aussehende Neuauszählung in Florida stoppte und damit die Wahl entschied. Insofern könnte die Neubesetzung am Obersten Gerichtshof die Arithmetik der Präsidentschaftswahl 2020, bei der gut zwei Drittel der Stimmen per Briefwahl abgegeben werden dürften und Streitigkeiten um mögliche Wahlfälschung schon jetzt absehbar sind, erheblich beeinflussen. Die politische Auseinandersetzung hat bereits begonnen und könnte in den kommenden Tagen und Wochen die Unsicherheit über die politische Stabilität der USA weiter anheizen.

Während in Europa die EU mit inneren Richtungskämpfen und den Brexit-Verhandlungen alle Hände voll zu tun hat, versucht in der Schweiz das antieuropäische Lager, diese Situation auszunutzen. Durch das Betreiben einer am Sonntag, dem 27. September, stattfindenden Volksabstimmung über die sogenannte Begrenzungsinitiative soll vor allem die im Jahr 2000 mit der EU vereinbarte Personenfreizügigkeit gekippt und damit der unerwünschte Zuzug von Ausländern eingeschränkt werden. Problematisch ist nur, dass die Freizügigkeit nur eines von sieben bilateralen Abkommen ist, welche die Schweiz anno 2000 mit der EU abschloss, und dass - analog zu den EU-Binnenmarktregeln - der Rückzug aus einem dieser Abkommen automatisch bedeutet, das damit auch die anderen sechs hinfällig werden. Ein solcher, mit dem plastischen Begriff „Guillotine-Klausel“ beschriebener Vorgang wäre für die Schweizer Volkswirtschaft höchst problematisch, weil dann auch der freie Handel mit Gütern und Dienstleistungen über wichtige EU-Grenzen wie etwa nach Deutschland, Frankreich oder Italien hinweg erheblich eingeschränkt würde. Zurzeit deuten Umfragen auf eine deutliche Ablehnung der Initiative hin (63%), allerdings mit starker regionaler Differenzierung. Während im deutschsprachigen Teil die Ablehnung leicht unterdurchschnittlich ausfällt (61%), ist sie in der französischsprachigen Westschweiz mit 71% deutlich ausgeprägter. Im Tessin halten sich Befürworter und Ablehner der Initiative die Waage, mit jeweils 49% für und gegen die Begrenzung der Freizügigkeit, bei 2% Unentschiedenen. Sollte sich im Wochenverlauf noch überraschend eine Verschiebung zugunsten der Befürworter ergeben, könnten Schweizer Aktien unter Druck geraten, auch der Schweizer Franken dürfte dann tendenziell abwerten.

Fed legt sich fest

In ihrer ersten Kommunikation seit der Strategiewende in Jackson Hole hat die US-Notenbank sich auf Nullzinsen bis 2023 festgelegt. Das ist insofern bemerkenswert, als mit dem nun klaren Bekenntnis zu einem zumindest temporären Inflationsziel oberhalb von 2% und dem größten jeweils dagewesenen monetären Stimulus die Chance nicht ganz klein ist, dass die Geister, die man rief, tatsächlich bald vor der Tür stehen. Unklar, ob und wie man sie dann wieder los wird. Dem Markt ein derart klares Signal zu geben in dieser Situation, wo die Dynamik der wirtschaftlichen Erholung, aber auch die sich widerstrebenden Inflationseinflüsse von Deglobalisierung und Digitalisierung noch völlig unabsehbar sind, ist zumindest mutig. Nicht auszuschließen, also, dass Fed-Chair Powell sein lower-for-very long-Versprechen noch einmal wird revidieren müssen. Für die Glaubwürdigkeit seiner Zentralbank wäre so etwas nicht ideal.



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