Marktausblick Woche 45: Ein Lockdown, der keiner ist

iShares · Uhr

Das Update zur Woche mit Dr. Martin Lück






BlackRock Marktausblick 03. November 2020


Seit gestern befindet sich Deutschland in dem, was Medien gern als Lockdown Nr. 2, Shutdown light oder Wellenbrecher-Lockdown bezeichnen. Es geht um die erneute Schließung von gastronomischen Betrieben, Kultur- und Freizeitsporteinrichtungen sowie die Einschränkung persönlicher Kontakte für zunächst vier Wochen. Dabei sind in Restaurants, ebenso wie in Theatern oder im Amateursport dank ausgeklügelter Hygienekonzepte allenfalls punktuell Covid-Infektionen aufgetreten, keineswegs lässt sich - vielleicht mit Ausnahme von Bars und Clubs - die Annahme rechtfertigen, diese Bereiche seinen notorische Super-Spreader und damit für den Löwenanteil der exponentiell steigenden Covid-Inzidenz verantwortlich. Ersatzweise wird die Tatsache, dass inzwischen rund 80% der Infektionen nicht mehr zurückverfolgt werden können, für einen diffusen Generalverdacht herangezogen. Die Mobilität, so der Tenor, müsse allgemein eingeschränkt werden, und wenn man nicht weiß, wo die Infektionsherde liegen und gleichzeitig der Schaden für die Wirtschaft so gering wie möglich gehalten werden soll, dann trifft es eben den Freizeitbereich.

Dabei ist es gut und richtig, jetzt wieder einzubremsen, denn nicht nur die Neuinfektionen steigen sprunghaft, sondern auch Hospitalisierungen und Corona-Todesfälle. In der letzten Oktoberwoche haben sich diese Werte gegenüber der letzten Septemberwoche mehr als vervierfacht. Um eine absehbare Überlastung des Gesundheitssystems, vor allem beim Krankenhauspersonal, zu verhindern, muss also das öffentliche Leben wieder heruntergefahren werden. Wenn man aber die genauen Infektionsherde wegen der hohen Fallzahlen nicht mehr zuordnen kann, es aber starke Hinweise darauf gibt, dass weiterhin mehr als drei Viertel davon auf Feiern im Familien- und Freundeskreis zurückgehen, gerät die Inhaftnahme von Gastronomie, Kultur und Sport zur Feigenblattpolitik. Der Staat erkennt, dass er darin versagt, Feiern einzuschränken, und wählt eine Ersatzhandlung. Die gute Nachricht ist, dass vermutlich die allgemeine Einschränkung der Mobilität auch dazu führen wird, dass die eine oder andere Feier abgesagt wird. Nicht jeder, der während der Pandemie seine Hochzeit geplant hat oder Verwandte beerdigen muss, ist ein verantwortungsloser Hedonist, dem die Risikogruppen egal sind. Schwieriger wird es bei dem meist jungen, gelegentlich unbelehrbaren Partyvolk, das nun sein Treiben vermutlich noch stärker vom öffentlichen in den privaten Raum verlagern wird. Dass dorthin die Staatsgewalt nur sehr begrenzt folgen darf, zeichnet eine liberale Demokratie aus, macht aber auch deutschen, schweizerischen oder österreichischen Behörden die Eindämmung der Pandemie erheblich schwieriger als etwa ihren chinesischen Kollegen.

Ob Deutschland auch aus der zweiten Welle, die gerade erst ihre volle Wucht entfaltet, als Corona-Vorzeigeland hervorgeht, ist völlig offen. Bis dato ist trotz der Ende letzter Woche erreichten Neuinfektionszahl von gut 19.000 auf knapp 83 Millionen Einwohner die Situation weniger dramatisch als in Nachbarländern wie Österreich (5.000 Fälle auf 8,9 Milionen), der Schweiz (9.000 auf 8,6 Millionen) oder Polen (21.000 auf 38 Millionen). Damit haben die deutschen Behörden etwas mehr Zeit, und bis dato erscheinen die Intensivkapazitäten ausreichend. Dennoch verdient auch die deutsche Politik das internationale Lob für ihr Corona-Management bestenfalls, weil andere noch kläglicher versagt haben. Die auch nach acht Monaten Covid-Krise weiterhin völlig unzureichende Austattung und Koordination der Gesundheitsämter ist ein Armutszeugnis. Ebenso die erschreckende Konzeptionslosigkeit bei den Schulen. Die Kulturministerkonferenz hofft ernsthaft, in der zweiten Corona-Welle die Schulen allein dadurch offenhalten zu können, dass alle 20 Minuten stoßgelüftet wird.

Was das für Anleger bedeutet

Die gute Nachricht ist, dass der ökonomische Schaden der Novemberbeschränkungen, die ich nicht Lockdown nennen möchte, nur ein Bruchteil des BIP-Einbruchs im Frühjahr betragen dürfte. Marktteilnehmer, die durch die zweite Corona-Welle hindurchschauen und darauf setzen, dass sich ab etwa Mitte 2021 das Leben graduell normalisieren dürfte, machen daher vermutlich vieles richtig, zumal die Wirtschaftspolitik weiter Gewehr bei Fuß steht. Und sollte sich der Nebel der zweiten großen Unbekannten dieser Tage, der US-Präsidentschaftswahl, bald nach dem morgigen Mittwoch verziehen, dürfte auch die Volatiliät an den Aktienmärkten sich beruhigen. Inzwischen haben bereits über 40% der US-Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben, per Briefwahl oder Early Voting. Und morgen früh, spätestens ein paar Tage danach, sollte klar sein, wer für die nächsten vier Jahre im Weißen Haus regiert und wie die Mehrheitsverhältnisse im Kongress aussehen. Für die USA selbst, aber auch für die Welt, dürfte der Wahlausgang enorme Bedeutung haben, und das mitten in einer Jahrhundert-Pandemie. Wir leben in wahrhaft historischen Zeiten.





Wichtige Hinweise

Alle Meinungen und Schätzungen in diesem Dokument, einschließlich Renditeprognosen, spiegeln unsere Beurteilung bei Redaktionsschluss wider, können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise nicht als zutreffend erweisen.

Diese Werbemitteilung dient rein zu Informationszwecken und stellt keine Anlageempfehlung und kein Angebot zum Kauf von Anteilen an Fonds der BlackRock Gruppe dar. Diese Mitteilung unterliegt nicht den gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen. Das Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt daher nicht.

Eine Finanzanlage ist typischerweise mit gewissen Risiken verbunden. Der Wert einer Anlage sowie das hieraus bezogene Einkommen können Schwankungen unterliegen und sind nicht garantiert. Es besteht die Möglichkeit, dass der Anleger nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen. Eine mögliche Kaufentscheidung darf ausschließlich auf Basis der Informationen getroffen werden, die der aktuelle Verkaufsprospekt, die vereinfachten Prospekte und/oder wesentlichen Anlegerinformationen, der Jahres- und Halbjahresbericht zur Verfügung stellen. Die Dokumente in deutscher Sprache zu den einzelnen Fonds finden Sie unter den angegebenen Links und hier.

Rechtliche InformationenAlle Meinungen und Schätzungen in diesem Dokument, einschließlich Renditeprognosen, spiegeln unsere Beurteilung bei Redaktionsschluss wider, können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise nicht als zutreffend erweisen.

Diese Werbemitteilung dient rein zu Informationszwecken und stellt keine Anlageempfehlung und kein Angebot zum Kauf von Anteilen an Fonds der BlackRock Gruppe dar. Diese Mitteilung unterliegt nicht den gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen. Das Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen gilt daher nicht.

Eine Finanzanlage ist typischerweise mit gewissen Risiken verbunden. Der Wert einer Anlage sowie das hieraus bezogene Einkommen können Schwankungen unterliegen und sind nicht garantiert. Es besteht die Möglichkeit, dass der Anleger nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen. Eine mögliche Kaufentscheidung darf ausschließlich auf Basis der Informationen getroffen werden, die der aktuelle Verkaufsprospekt, die vereinfachten Prospekte und/oder wesentlichen Anlegerinformationen, der Jahres- und Halbjahresbericht zur Verfügung stellen. Die Dokumente in deutscher Sprache zu den einzelnen Fonds finden Sie unter den angegebenen Links und hier.

Zu beachten gilt, dass, verglichen mit entwickelteren Märkten der Wert der Anlagen aufgrund einer höheren Unsicherheit bezüglich der Funktionsweise dieser Märkte und Schwellenländer einer höheren Volatilität ausgesetzt sein kann.

Die hier dargelegten zukunftsgerichteten Erklärungen stellen die Beurteilung des Autors zum Datum dieses Materials dar. Zukunftsgerichtete Erklärungen beinhalten wesentliche Elemente subjektiver Beurteilungen und Analysen sowie deren Veränderungen und/oder die Berücksichtigung verschiedener, zusätzlicher Faktoren, die eine materielle Auswirkung auf die genannten Ergebnisse haben könnten. Tatsächliche Ergebnisse können daher möglicherweise wesentlich von den hier enthaltenen Ergebnissen abweichen.

Bei diesem Material handelt es sich um eine Marketinginformation. Es unterliegt nicht den gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen. Dieses Material darf nicht als verlässliche Prognose, Finanzanalyse oder Anlagerat verstanden werden und ist keine Empfehlung, Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, noch ist es als Basis für die Übernahme einer speziellen Anlagestrategie zu betrachten. Die geäußerten Meinungen unterliegen möglicherweise Änderungen, sollten zugrunde liegende Umstände sich ändern. Die Informationen und Meinungen in diesem Dokument stammen aus eigenen und externen Quellen, die von BlackRock als verlässlich eingestuft werden, sind nicht unbedingt vollständig und ihre Richtigkeit wird nicht garantiert.Dieses Dokument enthält zukunftsorientierte Informationen, die nicht rein auf der Vergangenheit basieren. Dazu zählen u. a. Projektionen und Prognosen. Es wird nicht garantiert, dass die gestellten Prognosen auch eintreffen. Wenn sich der Leser auf die Informationen in diesem Dokument verlässt, liegt das in seinem eigenen Ermessen. Dieses Material ist nicht an Personen oder Rechtseinheiten gerichtet, die Staatsbürger oder Gebietsansässige einem Staat, Land oder einer sonstigen Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten, sind (oder ihren Sitz dort haben), in dem/der Verbreitung, Veröffentlichung, Verfügbarkeit oder Verwendung dieses Dokuments gegen Gesetze oder andere Bestimmungen verstoßen oder BlackRock dazu verpflichten würde, bisher noch nicht erfüllten Registrierungs- oder Lizenzierungsanforderungen nachzukommen.

Bis zum 31. Dezember 2020 ist der Herausgeber BlackRock Investment Management (UK) Limited, ein von der britischen Financial Conduct Authority („FCA“) zugelassenes und beaufsichtigtes Unternehmen mit Geschäftssitz 12 Throgmorton Avenue, London, EC2N 2DL, England, Tel. +44 (0)20 7743 3000. Registriert in England und Wales unter Nummer 2020394. Zu Ihrem Schutz werden Telefonate üblicherweise aufgezeichnet. Eine Liste aller Aktivitäten, für die BlackRock zugelasssen ist, finden Sie auf der Website der Financial Conduct Authority.

Falls Großbritannien aus der Europäischen Union (EU) austritt, ohne eine Vereinbarung mit der EU geschlossen zu haben, die es Unternehmen in Großbritannien erlauben würde, im Europäischen Wirtschaftsraum Finanzdienstleistungen zu erbringen („No-Deal-Brexit-Ereignis“), ist der Herausgeber dieser Materialien ab 1. Januar 2021:

BlackRock Investment Management (UK) Limited für alle Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bzw.BlackRock (Netherlands) B.V. für Länder im Europäischen Wirtschaftsraum,BlackRock (Netherlands) BV, ein von der niederländischen Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassenes und beaufsichtigtes Unternehmen mit Geschäftssitz Amstelplein 1, 1096 HA, Amsterdam, Tel.: +31 020 549 - 5200, Handelsregister Nr. 17068311. Zu Ihrem Schutz werden Telefonate üblicherweise aufgezeichnet.

© 2020 BlackRock, Inc. BLACKROCK, iSHARES, BLACKROCK SOLUTIONS, BAUEN AUF BLACKROCK, WAS ALSO SOLL ICH MIT MEINEM GELD TUN und das stilisierte i Logo sind eingetragene und nicht eingetragene Handelsmarken von BlackRock, Inc. oder ihren Niederlassungen in den USA und anderen Ländern. Alle anderen Marken sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.

Meistgelesene Artikel