Osram: Das ist nicht der Beginn einer harmonischen Freundschaft – Konzernbetriebsrat zieht wegen 2. Anlauf von AMS vor Gericht

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Der Übernahme-Versuch von AMS steht weiterhin unter keinen gutem Stern. Nachdem der österreichische Chip-Produzent im ersten Anlauf seine Ziele verfehlt hatte, wird auch der zweite Versuch Osram zu übernehmen aus München torpediert. Diesmal meutert der Konzernbetriebsrat von Osram. Er will die Übernahme des Münchner Lichtkonzerns durch die österreichischen AMS auf gerichtlichem Weg unterbinden.

Das Arbeitnehmergremium habe beim zuständigen Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) Beschwerde gegen die Finanzaufsicht BaFin eingelegt, die die Offerte zugelassen hatte, und eine einstweilige Verfügung beantragt. „Der Konzernbetriebsrat weiß um die Schwierigkeit des Rechtswegs, sieht sich aber verpflichtet, jedes nicht von Vornherein aussichtslose Mittel zu ergreifen, um das Traditionsunternehmen Osram und die Arbeitsplätze im Unternehmen zu erhalten“, hieß es in der Mitteilung vom Montag.

Auch inhaltlich sieht der Betriebsrat die Übernahme durch den österreichischen Chip- und Sensor-Hersteller trotz einiger Zugeständnisse von AMS kritisch: Es bestehe weiter die Gefahr, dass Osram danach zerschlagen werde, wichtige Mitarbeiter das Unternehmen verließen und damit Erfahrung verlorengehe. „Ein deutsches Traditionsunternehmen ist in seiner Substanz gefährdet.“ Wichtige Themen, die mit dem Betriebsrat besprochen worden seien, hätten im offiziellen Angebot keinen Niederschlag gefunden.

AMS hatte die 4,6 Milliarden Euro schwere Offerte offiziell am Donnerstag vorgelegt, nachdem die BaFin die zehntägige Frist zur Genehmigung hatte verstreichen lassen. Damit galt das Angebot als zulässig. Die Österreicher nutzten dabei eine Lücke im Übernahmegesetz (WpÜG), um eine zwölfmonatige Sperrfrist zu umgehen, nachdem ihr erstes Angebot gescheitert war. Bieter ist nun formal eine andere Bietergesellschaft von AMS, für die die Sperrfrist nach Ansicht der BaFin nicht gilt. An der fraglichen Stelle im Gesetz ist nur vom Bieter die Rede, an vielen anderen Stellen schließt es dagegen „mit ihm verbundene Unternehmen“ in die Regelungen ein. Das Bundesfinanzministerium hat die Existenz dieser Lücke bereits eingeräumt.

Der Betriebsrat hält die Argumentation der BaFin für nicht haltbar: Die Vorschrift solle dem umworbenen Unternehmen eine Atempause schaffen, um sich wieder auf das operative Geschäft konzentrieren zu können. Die Zulassung des zweiten Angebots sei „skandalös“, heißt es in der Mitteilung. „Wegen der Dreistigkeit des Vorgehens von AMS und der erheblichen Konsequenzen für Osram ist das Ermessen der BaFin auf Null reduziert. Sie muss eingreifen.“

Redaktion onvista / dpa-AFX

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