ROUNDUP: Frankreichs Ex-Premier Balladur in Schwarzgeldprozess freigesprochen

dpa-AFX · Uhr

PARIS (dpa-AFX) - Im Prozess wegen verdeckter Wahlkampffinanzierung ist der konservative frühere französische Premierminister Edouard Balladur freigesprochen worden. Das entschied der Gerichtshof der Republik am Donnerstag, wie aus dem Urteil hervorgeht. Die Anklage hatte ein Jahr Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe gefordert. Der Gerichtshof der Republik ist ein Sondergericht, das ausschließlich über die Verfehlungen von Regierungsmitgliedern in Ausübung ihres Amtes urteilt.

Hintergrund sind Rüstungsgeschäfte in den 1990er Jahren mit Pakistan und Saudi-Arabien. Balladur wurde vorgeworfen, seinen letztlich erfolglosen Kampf um eine Präsidentschaftskandidatur verdeckt finanziert zu haben. Beim Verkauf von drei U-Booten an Pakistan waren hohe Kommissionszahlungen vereinbart worden, was damals noch legal war. Ein Teil davon soll illegal zurück nach Frankreich geflossen sein - in Balladurs Wahlkampfkasse. Balladur hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Der 91-Jährige war Premierminister von 1993 bis 1995.

In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass es keine Beweise für wissentlich erteilte Anweisungen Balladurs für Zahlungen gebe. "Ich nehme mit Genugtuung die Entscheidung des Gerichtshofs der Republik zur Kenntnis, die endlich meine Unschuld anerkennt", zitierte die franzöische Nachrichtenagentur AFP aus einer Mitteilung Balladurs.

Anders als bei Balladur folgten die Richter den Forderungen der Staatsanwaltschaft bei dem mitangeklagten Ex-Verteidigungsminister François Léotard. Dieser wurde zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe wegen Beihilfe zur Veruntreuung von Firmenvermögen verurteilt.

In Frankreich ist von der sogenannten Karachi-Affäre die Rede. Ermittler vermuten, dass ein Attentat in Pakistan, bei dem 2002 mehrere Franzosen getötet wurden, damit verbunden ist. Demnach wollten sich Hintermänner des Anschlags dafür rächen, dass von Paris versprochene Provisionen im Zusammenhang mit Waffenverkäufen nicht gezahlt wurden. In der Affäre war es in der Vergangenheit bereits zu Verurteilungen gekommen./nau/DP/eas

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