Solar-Branche: Bremst EEG-Reform den guten Lauf der Aktien aus?

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Die Solarwirtschaft hat bei der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vor einem Markteinbruch gewarnt. „Wir brauchen ein Solarbeschleunigungsgesetz und keine neuen Marktbremsen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig. Er warnte vor einem Markteinbruch bei der Errichtung neuer Photovoltaik-Dächer und der vorzeitigen Außerbetriebnahme zehntausender Solarstromanlagen. Einem Gutachten zufolge verstoße die EEG-Novelle gegen Europarecht. Das Bundeswirtschaftsministerium wies dies am Montag zurück.

Das Bundeskabinett hatte im September eine Reform für einen schnelleren Ökostrom-Ausbau auf den Weg gebracht. Der Entwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sieht vor, die Ausbau-Ziele vor allem für Windräder an Land und für Photovoltaik zu erhöhen. Zuletzt ging der Ökostrom-Ausbau zu langsam voran, um die Ziele zu erreichen. Zugleich sollen die milliardenschweren Förderkosten für Erneuerbare Energien durch verschiedene Maßnahmen verringert werden.

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Körnig sagte, ein großer Teil der heute installierten Solarstromanlagen sei mit der Intention gebaut worden, den eigenerzeugten Solarstrom selbst zu nutzen und somit unmittelbar an der Energiewende zu partizipieren. Durch die Novelle drohen Körnig zufolge nun aber Verschlechterungen.

Bei der Kritik geht es vor allem um alte Anlagen, die bald nach 20 Jahren aus der Förderung fallen. Die Solarwirtschaft befürchtet, ein Weiterbetrieb werde wegen geplanter Änderungen nicht mehr wirtschaftlich, deswegen würden viele Anlagen außer Betrieb genommen werden. Das Gutachten einer Anwaltskanzlei im Auftrag des Bundesverbandes habe ergeben, dass die Pläne der Bundesregierung, künftig selbst genutzten Solarstrom weiterhin mit der EEG-Umlage zu belegen und diese Regelung nach 20 Jahren Betriebsdauer noch zu verschärfen, gegen eine EU-Richtlinie verstoße. Die geplanten Neuregelungen behinderten außerdem,die Nachrüstung alter Solarstromanlagen etwa mit Batteriespeichern und E-Tankstellen.

Bislang ist der „solare Selbstverbrauch“ nach Verbandsangaben bis zu einer gewissen Leistung der Anlage von der EEG-Umlage befreit. Darüber wird eine anteilige EEG-Umlage fällig. Die EG-Novelle sehe aber nun für Betreiber alter Anlagen, die im kommenden Jahr nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen und und ihre Anlage weiterbetreiben wollen, eine Verschlechterung vor.

Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte, für kleine Photovoltaik-Anlagen, deren 20-jährige EEG-Vergütung zum 1. Januar 2021 auslaufe, werde die Möglichkeit des Eigenverbrauchs eingeschränkt – allerdings nur dann, wenn die Betreiber die zusätzlich geschaffene Option nutzen wollten, die Stromeinspeisung auch nach Förderende weiterhin vom Netzbetreiber gegen Erstattung des Marktwertes vermarkten zu lassen. In diesem Fall werde Eigenverbrauch dann wieder möglich, wenn die Betreiber die Anlage mit einer Messtechnik ausstatten, um diese für die Netzbetreiber sicht-und steuerbar zu machen.

„Die ausgeförderten Anlagen wurden im Rahmen der 20-jährigen Förderung zu festen Fördersätzen bereits erheblich wirtschaftlich unterstützt und die Investitionen in die Anlagen sind bereits seit langem amortisiert“, so das Ministerium. Es seien damit künftig vor allem die Betriebskosten zu decken, dies sei durch die geplanten Regelungen möglich. Die Sprecherin wies zudem zurück, dass die EEG-Novelle gegen Europarecht verstoße.

Redaktion onvista / dpa-AFX

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