WDH/Urteil: Deutsche Bank haftet nicht für Cum-Ex der M.M.Warburg

dpa-AFX · Uhr

(Im 2. Satz wurde ein Tippfehler beseitigt.)

FRANKFURT/HAMBURG (dpa-AFX) - Die Deutsche Bank muss laut einem Urteil nicht für Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften der Hamburger Privatbank M.M.Warburg mithaften. Das hat das Landgericht Frankfurt am Mittwoch in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 2-18 O 386/18) entschieden. "Die Privatbank Warburg ist originäre Steuerschuldnerin und hat die Steuern daher auch im Verhältnis zur Deutschen Bank primär zu tragen", entschied die 18. Zivilkammer in dem Streit um 167 Millionen Euro Steuerschulden aus Geschäften in den Jahren 2007 bis 2011.

Bei den umstrittenen Aktiengeschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre um Milliardensummen an Steuern zu prellen: Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere überhaupt gehörten. Die Folge: Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Europaweit soll sich der Schaden auf mehr als 55 Milliarden Euro belaufen. In Deutschland schloss der Staat das Steuerschlupfloch im Jahr 2012.

Erneut hatte die Hamburger Bank in dem Verfahren argumentiert, dass es keine Absprachen zu Cum-Ex-Geschäften gegeben habe. Die Deutsche Bank sei als Depotbank des Verkäufers in mehr als 400 Aktientransaktionen verpflichtet gewesen, Kapitalertragssteuer an den Fiskus abzuführen. Das Gericht hielt aber daran fest, dass allein M.M.Warburg die Steuern schulde. Dies sei auch in einem Vorverfahren beim Landgericht Bonn festgestellt worden. Gegen das Frankfurter Urteil kann noch Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt werden./ceb/ben/DP/stk

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