Verstöße gegen EU-Werte: Kommission will Verfahren gegen Polen beenden

dpa-AFX · Uhr

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Polen kann auf ein schnelles Ende des EU-Verfahrens wegen mutmaßlicher Verstöße gegen europäische Werten hoffen. Die EU-Kommission kündigte am Montag in Brüssel an, dass sie keine Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit mehr sieht und ein Ende des Verfahrens anstrebt. Eine entsprechende formale Entscheidung soll demnach getroffen werden, wenn die anderen Mitgliedstaaten bei einem Ministertreffen am 21. Mai keine Einwände erheben.

Das sogenannte Artikel-7-Verfahren gegen Polen war 2017 eingeleitet worden. Es hätte theoretisch sogar zu einem Entzug der Stimmrechte bei EU-Entscheidungen führen können. Gegen Ungarn läuft weiter ein Artikel-7-Verfahren.

Die neue polnische Regierung hatte den EU-Partnern im Februar einen Reformplan für die Beseitigung von rechtsstaatlichen Defiziten präsentiert. Die für die Prüfung zuständige EU-Kommission zeigte sich bereits danach optimistisch, dass mit ihm die Unabhängigkeit der Justiz in Polen wieder hergestellt werden kann.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte nun: "Nach mehr als sechs Jahren glauben wir, dass das Artikel-7-Verfahren beendet werden kann." Sie gratuliere Ministerpräsident Donald Tusk und seiner Regierung zu diesem wichtigen Durchbruch. Dieser sei das Ergebnis harter Arbeit und entschlossener Reformbemühungen. Die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Polen sei großartig für das polnische Volk und für die EU als Ganzes.

Kritisiert wurde von der EU zuletzt unter anderem ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, nach dem Teile des EU-Rechts nicht mit Polens Verfassung vereinbar sind. Diese Entscheidung wird als höchst problematisch angesehen, weil sie der polnischen Politik einen Vorwand geben könnte, ihr unliebsame Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu ignorieren. Die frühere nationalkonservative PiS-Regierung hatte zudem höchst umstrittene Justizreformen vorgenommen, die auch aus Sicht des EuGH die Unabhängigkeit der dortigen Richter gefährden./aha/DP/men

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