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SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Breaking News bei Wirecard. OLG München gibt Hinweisbeschlüsse zur Haftung von EY. Gute Nachrichten für alle Kläger!

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Rechtssache/Insolvenz
SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Breaking News bei Wirecard. OLG München
gibt Hinweisbeschlüsse zur Haftung von EY. Gute Nachrichten für alle Kläger!

10.12.2021 / 14:22
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Breaking News bei Wirecard und EY: Erste Entscheidung des Oberlandesgerichts
München liegt vor. Gute Nachrichten für die Kläger!

In den Verfahren gegen EY gibt es gute Nachrichten. Das Oberlandesgericht
München hat einen 17-seitigen Beschluss erlassen, der mehrere gute
Nachrichten enthält:

1.) Das Oberlandesgericht übt harsche Kritik an den ersten Entscheidungen,
in denen das Landgericht München Klagen von EY-Geschädigten abgewiesen
hatte. Das Oberlandesgericht sagt dazu: So geht es nicht, so leicht kann das
Landgericht es sich nicht machen.

2.) Das Oberlandesgericht weist das Landgericht an, den Verfehlungen von EY
präziser nachzugehen. Hierfür ist - wie von uns schon lange beantragt - ein
Sachverständigengutachten einzuholen. Denn das Landgericht hat nicht
genügend eigenes Wissen, um beurteilen zu können, was die Prüfer von EY
falsch gemacht haben. Wir haben entsprechende Anträge schon vor Monaten
gestellt. Nun muss das Landgericht diesen Anträgen endlich nachgehen.

3.) Das Landgericht muss den Bericht des Parlamentarischen
Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages berücksichtigen. Dies
hatte das Landgericht unterlassen und damit das Recht auf rechtliches Gehör
verletzt. Auch diesen Bericht haben wir bereits vor Monaten in unseren
Verfahren vorgelegt.

4.) Erst recht muss das für den Wambach-Bericht gelten, den wir bereits vor
Monaten in unsere Prozesse eingeführt haben und der EY schwer belastet.
Endlich wird das Landgericht auf diesen Bericht eingehen müssen.

5.) Last not least: Das Landgericht hat die Kläger bislang mit einer absurd
überzogenen "Kausalitäts"-Prüfung blockiert. Gemeint damit ist folgendes:
Das Landgericht hat von den Klägern sehr präzise Angaben verlangt, wann und
wie sie die Jahresabschlüsse der Wirecard AG und die Testate von EY zur
Kenntnis genommen hätten. Viele Kläger haben dazu - natürlich - keine
Angaben machen können. Das Oberlandesgericht räumt mit dieser Blockadepraxis
auf. Das Oberlandesgericht sagt: Hätte EY pflichtgemäß geprüft, dann wäre
der Betrug bei Wirecard schon viel früher aufgeflogen, und Wirecard hätte
Insolvenz anmelden müssen. Bei dieser Sachlage spricht die Lebenserfahrung
dafür, dass die Kläger dann keine Wirecard-Aktien mehr gekauft hätten. Dann
hätten die Kläger auch keinen Schaden erlitten. Damit ist die Kausalität
unproblematisch gegeben, und die Klagen können an dieser Frage nicht
scheitern.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Berlin, der ca. 1.160 Kläger gegen EY
vertritt: "Das ist alles sehr positiv. Wir fühlen uns auf ganzer Linie
bestätigt. Nähere Informationen gibt es auf unseren kostenfreien Webinaren
am Dienstag, 14.12.2021 um 17 Uhr in deutscher Sprache oder am Mittwoch,
15.12.2021, um 15 Uhr in englischer Sprache."

Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Schirp &
Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D - 10117 Berlin, Telefon +49
(0)30 327 617-34 (office) or +49 179 5320213 (mobile), e-mail:
schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com


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