DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK vertritt Stimmrechte auf der am 10.03.2022 stattfindenden Anleihegläubigerversammlung der paragon GmbH & Co. KGaA (deutsch)

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK vertritt Stimmrechte auf der am 10.03.2022 stattfindenden Anleihegläubigerversammlung der paragon GmbH & Co. KGaA

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DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):
Anleihe/Kapitalrestrukturierung
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK vertritt Stimmrechte auf der
am 10.03.2022 stattfindenden Anleihegläubigerversammlung der paragon GmbH &
Co. KGaA

24.02.2022 / 10:55
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SdK vertritt Stimmrechte auf der am 10.03.2022 stattfindenden
Anleihegläubigerversammlung der paragon GmbH & Co. KGaA
SdK und einige institutionelle Anleiheinhaber lehnen Laufzeitverlängerung
ohne Erfüllung gewisser Bedingungen ab

Nachdem bei der Abstimmung ohne Versammlung im Februar 2022 zur
Beschlussfassung über die Verlängerung der Anleihe 2017/2022 der paragon
GmbH & Co. KGaA (ISIN DE000A2GSB86 / WKN A2GSB8) das notwendige Quorum zur
Beschlussfassung nicht erreicht wurde, hat die Gesellschaft nun zu einer
zweiten Gläubigerversammlung eingeladen. Diese findet am 10. März 2022 in
Delbrück statt.

Auf der Tagesordnung stehen dabei die von der Gesellschaft vorgeschlagene
Laufzeitverlängerung und die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der
Anleiheinhaber. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. und
mehrere institutionelle Investoren, die zusammen mit der SdK voraussichtlich
mehr als 25 % des ausstehenden Anleihekapitals vertreten werden, hatten sich
zuletzt gegen die von der Gesellschaft vorgeschlagene Laufzeitverlängerung
ausgesprochen, und der Gesellschaft mitgeteilt, welche Bedingungen aus Sicht
der SdK und der institutionellen Investoren erfüllt sein müssen, um einer
Laufzeitverlängerung der Anleihe zustimmen zu können. Die Bedingungen sehen
u.a. eine deutlich höhere, marktübliche Verzinsung der Anleihe, eine analoge
Verlängerung der von der Gesellschaft emittierten Anleihe nach Schweizer
Recht (ISIN CH0419041105 / WKN A2TR8X) und die Einführung bestimmter
Anleihebedingungen, zum Beispiel das keine weiteren vorrangigen oder
gleichrangigen Finanzverbindlichkeiten mehr aufgenommen werden dürfen. Ohne
Berücksichtigung der von der SdK und den institutionellen Anleiheinhabern
genannten Punkte kann einer Laufzeitverlängerung nicht zugestimmt werden.
Denn eine Laufzeitverlängerung ohne weitere Garantien zu Gunsten der
Anleiheinhaber würde aus Sicht der SdK das Risikoprofil der Anleihe deutlich
verschlechtern, da in den kommenden zwei Jahren ein mittlerer zweistelliger
Mio. Euro-Betrag an die Inhaber der Anleihe nach Schweizer Recht abfließen
würde.

Die SdK ruft alle Anleiheinhaber auf, sich ihr anzuschließen. Für alle
Anleiheinhaber, die nicht selbst an der Anleihegläubigerversammlung
teilnehmen möchten, bietet die SdK eine kostenlose Stimmrechtsvertretung
durch einen Rechtsanwalt an. Ein entsprechendes Vollmachtsformular und
Hinweise zur Stimmrechtsvertretung finden sich unter www.sdk.org/paragon.

Betroffenen Mitgliedern stehen wir für Nachfragen gerne unter info@sdk.org
oder unter 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 24. Februar 2022
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen der paragon GmbH & Co. KGaA!S




Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:
Daniel Bauer
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