alstria office REIT-AG Hamburg ISIN: DE000A0LD2U1 Klarstellung der Veröffentlichung der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung am 10. Juni 2022 Am Freitag, 29. April 2022, hat die alstria office REIT-AG im Bundesanzeiger die Einladung und Tagesordnung zu ihrer am 10. Juni 2022 stattfindenden virtuellen Hauptversammlung veröffentlicht. Bei dieser Veröffentlichung ist es zu einem redaktionellen Fehler gekommen. Im Abschnitt 'Internetseite, über die Informationen gemäß § 124 a AktG zugänglich sind, Abstimmungsergebnisse und Bestätigung der Stimmenzählung' wurde die E-Mail-Adresse nicht korrekt wiedergegeben, unter der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG anfordern können. Die E-Mail-Adresse lautet korrekt: 'hv@alstria.de' Der gesamte Abschnitt lautet korrekt: 'Internetseite, über die Informationen gemäß § 124 a AktG zugänglich sind, Abstimmungsergebnisse und Bestätigung der Stimmenzählung Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter https://alstria.de/investoren/#hauptversammlung zugänglich. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben. Eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG können Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung unter der E-Mail-Adresse hv@alstria.de anfordern.'
Hamburg, im April 2022
Der Vorstand
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