DGAP-Adhoc: fox e-mobility AG: Verbindlichkeiten aus Atlas Special Opportunities LLC Wandelschuldverschreibung weiter zurückgeführt (deutsch)

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fox e-mobility AG: Verbindlichkeiten aus Atlas Special Opportunities LLC Wandelschuldverschreibung weiter zurückgeführt

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DGAP-Ad-hoc: fox e-mobility AG / Schlagwort(e): Anleihe
fox e-mobility AG: Verbindlichkeiten aus Atlas Special Opportunities LLC
Wandelschuldverschreibung weiter zurückgeführt

23.05.2022 / 13:50 CET/CEST
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fox e-mobility AG: Verbindlichkeiten aus Atlas Special Opportunities LLC
Wandelschuldverschreibung weiter zurückgeführt

München, 23. Mai 2022 - Der Vorstand der fox e-mobility AG (DE000A2NB551)
teilt mit, dass die Gesellschaft heute 500.000 Aktien der fox e-mobility AG
als eigene Aktien von einem Aktionär gegen ein langfristiges Wandeldarlehen
erworben hat, um diese Aktien zusammen mit weiteren 1.094.719 zum Konzern
gehörenden Aktien der fox e-mobility AG an die Atlas Special Opportunities
LLC zu übertragen. Die Übertragung der Aktien an Atlas dient ausschließlich
zum Ausgleich einer Forderung der Atlas Special Opportunities LLC aus der
Wandelschuldverschreibung 2021. Zwischen Atlas Special Opportunities LLC und
fox e-mobility AG ist vertraglich vereinbart, dass mit der Übertragung der
dann insgesamt 1.594.719 Aktien eine zum 31.5.2022 fällige Forderung der
Atlas Special Opportunities LLC in Höhe von 590.827 Euro ausgeglichen wird.

Die verbleibenden Wandelschuldverschreibungen in Höhe von Euro 1,6 Mio.
haben noch eine Laufzeit von ca. 2,5 Jahren. Die fox e-mobility AG hat zudem
mit Atlas Special Opportunities LLC vereinbart, dass diese auch vorzeitig
zurückbezahlt werden können.

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     Sprache:        Deutsch
     Unternehmen:    fox e-mobility AG
                     Herzogspitalstraße 24
                     80331 München
                     Deutschland
     E-Mail:         ir@fox-em.com
     Internet:       fox-em.com
     ISIN:           DE000A2NB551
     WKN:            A2NB55
     Börsen:         Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Berlin
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ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" ("Qualifizierte
Anleger") im Sinne von Artikel 2e) der Verordnung 2017/1129 der Europäischen
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wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein
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dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des
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Wirtschaftsraum mit Ausnahme Qualifizierter Anleger erworben werden, für die
der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die
Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im Europäischen
Wirtschaftsraum erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die fox
e-mobility AG oder ein mit der fox e-mobility AG verbundenes Unternehmen
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zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet). Die Wertpapiere sind
ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur
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fox e-mobility AG ("zukunftsgerichtete Aussagen") enthält, wurden diese auf
Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der fox
e-mobility AG nach bestem Wissen erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen verschiedenen Annahmen, die auf Grundlage aktueller interner
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durch fox e-mobility AG nicht separat verifiziert bzw. geprüft wurden und
die sich als unzutreffend herausstellen können. Zukunftsgerichtete Aussagen
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23.05.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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   Sprache:        Deutsch
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