US-Gericht blockiert Activision-Übernahme durch Microsoft

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Washington (Reuters) - Die Mega-Übernahme des Videospiele-Anbieters Activision durch Microsoft liegt vorübergehend auf Eis.

Ein Richter gab einem Antrag der US-Kartellbehörde FTC statt, die Übernahme per einstweiliger Verfügung vorläufig zu stoppen.

Der Schritt sei notwendig, um den Status quo aufrechtzuerhalten, während die Klage der FTC anhängig sei, begründete US-Bezirksrichter Edward Davila am Dienstag (Ortszeit) seine Entscheidung. Eine Anhörung ist für kommende Woche angesetzt. Ohne die gerichtliche Verfügung hätte Microsoft das 69 Milliarden Dollar schwere Geschäft bereits am Freitag abschließen können.

Die FTC und Activision wollten sich zu diesem Thema nicht äußern. Microsoft bezeichnete die einstweilige Verfügung bis zu einer endgültigen Klärung der Frage als sinnvoll.

KARTELLBEDENKEN HIER, GRÜNES LICHT DORT

Die US-Kartellwächter hatten im vergangenen Dezember gegen den Deal geklagt. Auch eine Gruppe von Online-Gamern will die Übernahme per Gerichtsbeschluss verhindern. Sie befürchten eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs, wenn Microsoft Spiele-Klassiker wie "Call of Duty" nicht mehr für Konkurrenten wie Sony oder Nintendo freigibt. Die Spielekonsole "Xbox" des US-Konzerns konkurriert mit der "PlayStation" und "Switch" der beiden japanischen Firmen.

Auf Widerstand stößt Microsoft auch bei der britischen Kartellaufsicht CMA. Sie verbot trotz geplanter Zugeständnisse die Übernahme, weil sie den wachsenden Markt für Cloud-Spiele verändern würde. Hier gehören der Grafikchip-Spezialist NVidia oder der Internetkonzern Google mit ihren Plattformen zu den großen Anbietern. EU-Aufsehern reichten die angebotenen langfristigen Lizenzverträge dagegen, um dem Acitivision-Deal grünes Licht zu geben.

(Bericht von David Shepardson, geschrieben von Hakan Ersen, redigiert von Myria Mildenberger. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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