Regierung will Uber & Co mehr Rechte bei Taxi-Diensten geben

Reuters · Uhr

Berlin (Reuters) - Fahrdienst-Anbieter wie Uber, Free Now oder die Volkswagen-Tochter Moia sollen künftig bei Taxi-Diensten mehr Rechtssicherheit bekommen.

"Wir haben eine grundsätzliche Einigung in der Findungskommission erreicht", sagte Verkehrminister Andreas Scheuer am Freitag der Nachrichtenagentur Reuters. "Ich bin sehr zufrieden." In der von ihm einberufenen Kommission hätten dem Ergebnis neben den Koalitionsfraktionen auch die Grünen zugestimmt. Uber und andere neue Anbieter sollen so künftig aus einer Grauzone oder Pilotphase heraus und ihre Dienste regulär anbieten können. Die besonders umstrittene Rückkehrpflicht für Fahrdienste zum Ausgangsstandort soll aber grundsätzlich bestehen bleiben. Uber-Fahrer müssen also leer zu ihren Ausgangspunkten zurückfahren und können nicht unterwegs neue Fahrgäste einsammeln.

In ersten Eckpunkten des Verkehrsministeriums sollte diese Pflicht noch komplett fallen, wogegen die Taxi-Branche massiv protestiert hatte. Die Findungskommission mit Vertretern des Bundes, der Fraktionen und Länder hat jetzt diesen Punkt entschärft. Die Eckpunkte der Kommission sollen nun in einen Gesetzentwurf fließen,

Kommunen sollen insgesamt mehr Rechte bekommen und beispielsweise zulassen können, dass ein Fahrdienst mehrere Betriebsstätten an einem Ort anmeldet, um leere Rückkehrfahrten zu verkürzen. Regulär erlaubt sein sollen auch sogenannte Pooling-Dienste: Diese Sammeltaxen fahren nicht wie Busse und Bahnen auf festen Routen, sondern befördern Passagiere zusammen, die sich vorher per App gemeldet haben. Auch reguläre Verkehrsbetriebe sollen solche Dienste anbieten können, die es bisher als Pilotprojekte gab. Das könnte die Lage gerade für Menschen im ländlichen Raum verbessern. Für andere Anbieter fällt der Kommission zufolge hier die Rückkehrpflicht. Den Kommunen können aber auch hier Einschränkungen verfügen, um ihren eigenen Nahverkehr zu schützen.

Das Taxi-Gewerbe wiederum soll flexiblere Tarife einführen können wie etwa einen festen Streckentarif ohne Zeitfaktor oder Korridore mit Höchst und Mindestpreisen. Dies alles soll in einer Reform des Personbeförderungsgesetzes verankert werden, das dieses Jahr beschlossen werden könnte.

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